WÄRME - STROM - MODULE

Wärme - Strom - Module

Premiotherm bietet zukunftssicheres Energiemanagement für moderne Unternehmen:

Premiotherm entwickelt und vertreibt Heiztechnik-Bauteile mit höchster Effizienz und Zuverlässigkeit.

Premiotherm liefert Leistungen zu Heizungsbau, KWK, Prozesswärme und regenerativen Energien.

Premiotherm leistet für Ihr Projekt: Beratung, Planung und Ausführung/Projektsteuerung.

Projekte, Referenzen

Wärme- und Stromkonzepte für eine effiziente Energieversorgung.

MODUL 1

Gesicherte Energieversorgung

Der Spitzenlastkessel dient zur Sicherstellung der automatischen Wärmeversorgung des Betriebes. Der Gasbrennwert- Wärmeerzeuger wandelt mit hohem Wirkungsgrad den eingesetzten Brennstoff optimal in Wärme um. Die Einschaltung erfolgt in Abhängigkeit der betrieblichen Anforderung.

MODUL 2

Blockheizkraftwerk BHKW

Ein BHKW ist eine Anlage zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme. Ein Verbrennungsmotor treibt einen Generator an, der elektrische Energie erzeugt, welche in das elektrische Versorgungsnetz eingespeist wird. Die bei diesem Prozess entstehende Wärme am Motor wird in den System- Pufferspeicher eingespeist. Von dort aus steht die Wärme jedem Verbraucher zur Verfügung.

MODUL 3

Speichertechnik

Multivalent-Pufferspeicher, mit auf die Betriebs-Technik abgestimmten Be- und Entladezonen. Diese sind mit einer hocheffizienten Dämmung zur Vermeidung von Energieverlusten ausgestattet.
Pufferspeicher dienen zur Laufzeitoptimierung der Wärmeerzeuger und zur Vorhaltung der erforderlichen Energiemenge für die Betriebs-Technik. Das Volumen der Behälter ist variabel und wird auf das jeweilige Anlagenkonzept (Wärmeerzeuger, Wärmenutzer und Stromabnehmer) zur Erreichung eines optimalen Wirkungsgrades ausgelegt.

MODUL 4

Energie- und Puffermanagement

Individuell programmiert für den energieeffizienten Betrieb der Unternehmenstechnik. Energie- und Puffermanagement mit bis zu vier Wärmeerzeugern unterschiedlicher Kombination. Die Systemsteuerung regelt bedarfsgerecht die Wärme-/Stromerzeuger. Es erfolgt eine optimierte Anlagen-Vorlauftemperaturregelung. Intuitive Bedienung über ein großzügiges 21"-Farb-Touch-Bediengerät mit schematischer Darstellung der Hydraulik und aller erfassten Temperaturen. Anzeige des Anlagenstatus sowie von Betriebs- und Störmeldungen im Klartext. Mit integriertem Diagnosesystem und Datenaufzeichnung. Systemüberwachung per Fernwartung zur Optimierung des regelungstechnischen Systemverhaltens.

Ihre neue System-Heizzentrale

wird in unserer Firma vorgefertigt, bei Ihnen eingebaut und in Betrieb genommen. Unsere Vormontage garantiert die Einhaltung Ihrer Terminplanung und die Funktions- und Betriebssicherheit von Anfang an. Dies spart Zeit und Kosten. Nach erfolgter Beauftragung wird Ihre neue Anlagentechnik projektiert. Hochwertige und ausgereifte Anlagenkomponenten sind die Bausteine Ihrer System- Heizzentrale und sind die Grundlage für Qualität und Langlebigkeit.
Das Anlagen-Monitoring nach Inbetriebnahme ermöglicht den optimalen Betrieb und die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystem.

Wir sind Experten für effiziente Energienutzung.

  • Schon seit vielen Jahren ist Energie-Effizienz unser Fachgebiet.

  • Wir möchten Ihnen immer die beste Lösung anbieten, um so mit Ihnen gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.

  • Individuelle, kundenspezifische Lösungen zu finden, ohne das große Ganze aus den Augen zu verlieren, ist unsere Passion.

  • Ein Team von Ingenieuren, Technikern, Handwerksmeistern und zertifizierten Energieberatern steht zur Optimierung von Ökonomie und Ökologie an Ihrer Seite.

Wärme und Strom effizient

Einmal Energie einsetzen, zweimal profitieren: Warum Strom und Wärme getrennt erzeugen, wenn es auch gemeinsam geht? Durch Kraft-Wärme-Kopplung lässt sich der Gesamt-Nutzungsgrad der eingesetzten Energie auf 80 bis 90 Prozent steigern. weiter...

Dezentrale Stromversorgung mit Blockheizkraftwerk

Wärme effizient und nahezu verlustfrei nutzen
Anders als bei zentralen Kraftwerken geht die anfallende Wärme bei einem Blockheizkraftwerk (BHKW) nicht verloren. Die Wärme wird in das Heizungsnetz eingespeist. Zusammen mit einem weiteren Wärmeerzeuger, zum Beispiel mit einem Gasbrennwertkessel, wird das Gebäude nahezu verlustfrei mit Strom, Wärme und Warmwasser versorgt.
Zentrale Kraftwerke produzieren in der Regel nur Strom. Die anfallende Wärme geht verloren. Demgegenüber wird bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bis zu 36 Prozent weniger Primärenergie eingesetzt – das bedeutet eine deutliche Reduzierung der Energiekosten.

Aktuell zur Entlastung von der EEG-Umlage für KWK-Anlagen

Das sogenannte Energiesammelgesetz ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Es enthält Änderungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Beim erstgenannten geht es in erster Linie um die Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten sowie hocheffizienten neueren KWK-Anlagen. Folgende Punkte sind diesbezüglich zu beachten:

Neue KWK-Anlagen sowie KWK-Anlagen, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind und eine elektrische Leistung unter 1 Megawatt oder über 10 Megawatt aufweisen, zahlen auch künftig nur 40% der EEG-Umlage.

Alle neuen KWK-Anlagen in stromkostenintensiven Unternehmen zahlen auch künftig nur 40% der EEG-Umlage. (Quelle: viessmann.de)

Für die übrigen KWK-Neuanlagen besteht das Privileg einer 40%-igen EEG-Umlage nur, sofern die KWK-Anlage weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei KWK-Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an und erreicht bei 7.000 Vollbenutzungsstunden den Wert einer vollständigen EEG-Umlage.

Für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und dem 31. Dezember 2018 errichtet wurden und unter Punkt 3 dieser Aufzählung fallen, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.

Der Kompromiss gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Demnach fließen Teile der entrichteten 100%-igen EEG-Umlage wieder an die KWK-Anlagenbetreiber zurück.

Die Änderungen des KWK-Gesetzes betreffen unter anderem Aspekte der Förderung. So wurde diese für Neuanlagen auf 2025 verlängert, wohingegen die Bestandsanlagenförderung abgesenkt wurde. Darüber hinaus gibt es fortan einen Kulminierungsausschluss. Weiter Zuschüsse zusätzlich zur Förderung über das KWK-Gesetz sind nicht zulässig. (Quelle: viessmann.de)

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